INTELLIGERT

September 17, 2009

Boni

Gespeichert unter: Ökonomie — Schlagworte: , , — intelligert @ 6:17

Die Finanzkrise hat eine Diskussion über Manager-Boni ausgelöst, und Linke fordern einen Lohndeckel. Die Unsinnigkeit einer derartigen Reglementierung werde ich nachfolgend aufzeigen; zuerst müssen wir einem ihrer Argumente recht geben: Die Höhe der Bezahlung von Manager widerspiegelt in keiner Weise deren Wert. Und der Einwand, Spitzensportler würden noch mehr verdienen, wie etwa von Roger Köppel vorgebracht, ist in mehrfacher Hinsicht irreführend. So ist die Leistung im Bereich Sport eng mit dem Erfolg verknüpft, auch wer sich nicht für Tennis interessiert ist in der Lage, Roger Federer als Weltklassespieler zu erkennen, und ihn damit von einem Amateurspieler zu unterscheiden. Man müsste schon auf beiden Augen blind sein, wollte man dies von Manager behaupten. Genau diese Schwierigkeit der Leistungsbeurteilung in Bereichen, in denen Erfolg und Leistung nur probabilistisch zusammenhängen, führte zur Einsicht, dass Boni auf „nachhaltigem“ Erfolg beruhen müssen. Hier muss zwingend darauf hingewiesen werden, dass es von vollkommener ökonomischer Unkenntnis zeugt, wenn man der Ansicht ist, die Leistung eines Managers könne nach wenigen Jahren anhand dessen Erfolgs beurteilt werden. Die Subprime-Blase brauchte gut ein Jahrzehnt zum platzen, auch LCTM wurde nach drei Jahren noch gehyped.

Das Problem mit der Limitierung liegt zuallerletzt darin, dass ein Unternehmen nicht mehr die besten Leute anstellen kann. Die stümperhaften Kriterien, nach denen heute beurteilt wird, vereiteln dieses Vorhaben im Vornherein. Es ist aber so, dass diese Debatten penetrierende, hirnrissige Meinung eine Art „Self-fullfilling Prophecy“ darstellt: Eine Firma, welche unter eine solche Reglementierung fällt, wird von Anlegern abgewertet. Desweiteren: Wenn es so ist, wie wir festgestellt haben, dass Unternehmen einen Fehler machen, wenn sie ihre Manager überrissen bezahlen, dann wird mit einer Reglementierung ein notwendiger Lernprozess abgeschaltet: Jene die ihren Managern mehr bezahlt hätten, als sie durch deren Leistung zurückbekommen hätten, werden diesen Fehler nicht mehr machen können; aber nicht weil sie etwas von Ökonomie verstehen, sondern weil sie vom Gesetz dazu gezwungen werden. Ist die jetzige Krise erst mal in Vergessenheit geraten, oder verlieren etatistische Ideen an politischem Einfluss, wird die Reglementierung wieder aufgehoben und wir sind so weit wie heute.
In einem einiger massen freien Markt ist es aber so, dass Firmen mit unsinnigen Bezahlungsstrukturen einen evolutionären Nachteil haben – Sie bezahlen für ihre Dummheit. Hier ist jedoch ein wichtiger Hinweis notwendig: Der Markt ist in verschiedener Hinsicht nicht frei. Auf die in diesem Kontext stärkste Marktverzerrung hat bis jetzt merkwürdigerweise noch Niemand hingewiesen: Adam Smiths unsichtbare Hand funktioniert wie Darwins Selektionsmechanismus auf Trial and Error. Zufällige Mutation gewährleistet, dass Möglichkeiten unabhängig von ihren vermeintlichen Erfolgschancen ausprobiert werden. Dieser Mechanismus verhindert evolutionäre Fehlentwicklungen. Bei der alleinigen Übertragung dieses Systems auf den Markt, unter Ausserachtlassung anderer Dömanen des Menschlichen, passiert einem leicht ein Fehler. Es ist nämlich so, dass die Existenz von staatlichen Akademien mit ökonomischen Fakultäten einen ansonst freien Markt zu einem unfreien machen. Anders gesagt – Man kann nicht beides gleichzeitig haben. Die mit staatlicher Autorität ausgestatteten Akademien stellen in sich eine Marktverzerrung dar. Die Ideen, die an Akademien erzeugt und gelehrt werden, sind keine zufälligen: Sie haben eine empirische, rationale oder ideologische Begründung. Zudem sind sie von der merkantilen Selektion abgekoppelt, sie unterliegen anderen Selektionsmechanismen, die nicht immer objektiv erfassbar sind, wie mathematische Schönheit oder intellektuelle Eleganz (So geistert das Black-Scholes-Modell heute noch an Akademien rum, obwohl es empirisch schon vor Jahrzehnten widerlegt wurde).
Die im Fall der Manager-Boni bestehende Gefahr liegt dem gemäss darin, dass keine Korrektur stattfinden kann, weil das System keine oder zuwenige Entscheidungsträger hervorbringt, die mit einem adäquaten Entlöhnungssystem die bestehenden Strukturen konkurrenzieren.

August 5, 2009

(n-ary) Elemantary Cellular Automaton

Gespeichert unter: Mathematik, Uncategorized — Schlagworte: , , , , , , — intelligert @ 5:06

Elemantary Cellular Automata sind Trinary Boolean Operatoren. Die Anzahl aller Boolean n-ary Operatoren erhält man durch: 2^2^n. Die Anzahl Elemente der Menge n-ary Operanden ergibt sich aus: 2^n.

Die benötigten Anzahl Bits um einen n-ary Operator darzustellen ist ebenfalls 2^n.
Die benötigten Anzahl Bits um einen n-ary Operand darzustellen ist n.

Daraus folgt: Die Menge der n-ary Operatoren entspricht Menge der 2^n-ary Operanden. Ein n-ary Operand ist ein log2 n-ary Operator, sofern log2 n eine natürliche Zahl ist.

Benötigte Bits um die Menge aller n-ary Operatoren darzustellen: 2^n*2^2^n.
Benötigte Bits um die Menge aller n-ary Operanden darzustellen: n*2^n

(Syntax: n-ary: {Operanden}, {Operatoren [// comment]} )

Nullaray:
{Undefiniert}
{1, // TRUE
0} // FALSE

Unary:
{1,0}
{11,
10,
01, // NOT
00}

Binary:
{11, 10, 01, 00}
{1111,
1110, // OR
1101,
1100,
1011, // IMP
1010,
1001, // EQV
1000, // AND
0111, // NAND
0110, // XOR
0101,
0100, // NIMP
0011,
0010,
0001, // NOR
0000}

Trinary:
{111, 110, 101 100, 011, 010, 001, 000}
Trinary-Operatoren gibt es 256 (2^2^3), jeder Operator entspricht einer Rule eines Elementary Cellular Automaton.

Einige Trinary-Operator können durch zwei Binary-Operatoren ausgedrückt werden. Ist abc eine binäre Zahl mit den Ziffern a, b,c, dann bezeichnet zum Beispiel (a OR b) AND c Rule 168. Allgemein: (a „Binary-Operator“ b) „Binary-Operator“ c.

Juli 28, 2009

Strafgesetzbuch und Ruckfallquote

Gespeichert unter: Uncategorized — intelligert @ 10:44

Bundesrichter Hans Wiprächtiger verklärt das neue Strafrecht: „Bei Alltagsdelikten wie Diebstahl muss der Täter nicht mehr mit einer Gefängnisstrafe rechnen, sondern mit einer Geldstrafe. [..]Dabei geht vergessen, dass die Geldstrafe, die kritisiert wird, nur für Delikte im Bereich der Kleinkriminalität überhaupt möglich ist.“ Vergewaltigung, fahrlässige Tötung, Körperverletzung gehören also in den Bereich der Kleinkriminalität – es ist schwierig zu glauben: Dieses Arschloch ist Bundesrichter!

Der vermeintliche Vorteil von Geldstrafen begründet er, sowie der Bundesrat, so: „Täter sollen nicht aus ihrem Umfeld herausgerissen werden. Das verringert die Rückfallgefahr.“
Für Vergewaltigung gibt’s zu 40% bedingte Strafe, bei schwerer Körperverletzung sogar zu 60%. Das sei gut so, meint Staatsrechtsprofessor Andrea Baechtold:
«Die bedingte Freiheitsstrafe hat zu Recht eine grosse Bedeutung, denn sie ist die erfolgreichste Strafform überhaupt. Bloss rund zehn Prozent der bedingt Verurteilten werden rückfällig. Beim Rest bleibt es bei diesem einmaligen Ausrutscher.» Und der Zürcher Oberrichter Meyer erdreistet sich: «Richter müssen eine gewisse Distanz zu den Emotionen der Bevölkerung wahren.»

Nun sind aber weniger die Emotionen der Bevölkerung, sondern wohl eher der fehlende Sachverstand der oben zitierten Volldeppen das Problem: Die Rückfallquote ist, in dem oben genannten Zusammenhang, absolut irrelevant. Oder beruhigt es sie, wenn sie wissen, dass ihnen jemand die Fresse poliert, der das nicht zum ersten Mal macht? Wohl kaum. Entscheidend ist die Wahrscheinlichkeit mit der man Opfer wird. Ganz verwirrt äusserte sich die Leiterin Fachstelle Jugendforensik Universität Zürich, Cornelia Bessler, in der gestrigen Club-Sendung: „Die Formel – härtere Strafen, mehr Abschreckung, weniger Rückfälle, würde nicht stimmen.“ Wer würde sowas behaupten wollen? Natürlich sind bei härteren Strafen rational mehr Rückfälle zu erwarten: Wenn die Strafe abschreckende Wirkung hat, dann begehen weniger „Gelegenheitstäter“ die Tat. Die Rückfallquote wird durch die Zahl der Verurteilten bestimmt, ergo haben wir im Verhältnis dazu mehr „Intensivtäter“. Wie dumm muss man sein, um so grundlegende Fakten nicht zu verstehen? Wie dumm muss man sein, um Leiterin für die Fachstelle Jugendforensik werden zu können? Das ist ausserhalb meines Vorstellungshorizontes. Noch eine kleine Anekdote zu Bessler: Als Nathalie Rickli Ausländerkriminalität ansprach, war ihr das pauschal. Später jedoch wollte sie auf einen von Rickli vorgetragenen Einzelfall nicht eingehen. Rickli darf also weder Statistiken (die sind ja per se pauschal) noch Einzelfälle thematisieren. Anders ausgedrückt: Sie darf gar nichts vortragen. Was nicht ins eigene Weltbild passt, muss verneint werden mit, und das ist das gefährliche daran, pseudo-akademischer Argumentation.

Je nach Lust und Laune erzählen die „Experten“ was anderes – einmal führen härtere Strafen zu mehr Rückfällen, andermal bleibt sie gleich, so widerspricht Wiprächtiger Fässler: „Es spielt keine Rolle, welche Sanktion ausgesprochen wird. Die Rückfallquote bleibt immer die gleiche, wie auch die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen. “ Professor Wolfgang Heinz, ex-Lehrstuhlinhaber für Kriminologie und Strafrecht an der Uni Konstanz, ist anderer Meinung: „Harte Strafen lösen kaum eines der Probleme, die zur Straftat geführt haben. Harte Strafen stiften mehr Schaden als Nutzen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen führen sie dazu, dass mehr Täter rückfällig werden.“

November 5, 2008

The Game is over!

Gespeichert unter: Uncategorized — Schlagworte: , — intelligert @ 8:42

Nun ist es offiziell – Amerika hat seinen ersten Semi-Afroamerikanischen Präsidenten, von dem böse Zungen behaupten, er sei der Anti-Christ. Wir werden sehen. Es ist erfreulich zu sehen, dass ein Fast-Schwarzer es so weit gebracht hat, schade ist nur, das nicht fähigste Person gewählt wurde. Nein, wir meinen nicht John Mccain (obwohl er eine tolle Verliererrede hielt), sondern Paris Hilton.

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